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   BGH, 24.01.1961 - 1 StR 610/60   

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BGH, 24.01.1961 - 1 StR 610/60 (https://dejure.org/1961,7560)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1961 - 1 StR 610/60 (https://dejure.org/1961,7560)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1961 - 1 StR 610/60 (https://dejure.org/1961,7560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betrugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 12.02.1960 - 1 StR 682/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 610/60
    Infolgedessen wurde das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen (§ 200 Abs. 2 Satz 1 StPO) Bestandteil des Eröffnungsbeschlusses (BGH 1 StR 682/59 vom 12. Februar 1960, S. 3).

    Für den äußeren Tatbestand des § 263 StGB kann eine Vermögensvermehrung nur beachtlich sein, wenn sie zugleich mit der Benachteiligung eintritt und eine solche ausschließt (RGSt 65, 422, 430; BGH 1 StR 682/59 vom 12. Februar 1960, S. 14; vgl. auch BGHSt 3, 99, 103) [BGH 10.07.1952 - 5 StR 358/52].

  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 610/60
    Für den äußeren Tatbestand des § 263 StGB kann eine Vermögensvermehrung nur beachtlich sein, wenn sie zugleich mit der Benachteiligung eintritt und eine solche ausschließt (RGSt 65, 422, 430; BGH 1 StR 682/59 vom 12. Februar 1960, S. 14; vgl. auch BGHSt 3, 99, 103) [BGH 10.07.1952 - 5 StR 358/52].
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 610/60
    Ferner wird sich für den Vorsitzenden empfehlen, bei dieser Gelegenheit darauf hinzuweisen, daß die Sachverhaltsschilderung die unbewiesenen Behauptungen der Anklage wiedergibt, und auch diesen Hinweis in der Niederschrift festzuhalten (vgl. auch Kleinknecht/Müller, Anm, 1 d zu § 207 StPO; BGH 1 StR 132/60 vom 24. Januar 1961).
  • RG, 20.10.1931 - I 426/31

    1. a) Zum Begriff der "Beschimpfung in Beziehung auf das Amt" im Sinn des § 5 Nr.

    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 610/60
    Für den äußeren Tatbestand des § 263 StGB kann eine Vermögensvermehrung nur beachtlich sein, wenn sie zugleich mit der Benachteiligung eintritt und eine solche ausschließt (RGSt 65, 422, 430; BGH 1 StR 682/59 vom 12. Februar 1960, S. 14; vgl. auch BGHSt 3, 99, 103) [BGH 10.07.1952 - 5 StR 358/52].
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 610/60
    Denn in solchem Fall darf nicht der Gegenstand der Vorhaltung, sondern nur das verwertet werden, was der Angeklagte auf den Vorhalt hin erklärt hat (BGHSt 5, 278 ff; 6, 141 ff, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]/144; 11, 159 ff).
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 610/60
    Dies ist vom Senat in seiner das Landgericht Würzburg betreffenden Entscheidung vom 5. Januar 1954 (BGHSt 5, 261 ff) näher dargelegt worden.
  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 610/60
    Auch die Rüge einer Verletzung der §§ 59, 61 Nr. 3 StPO bezüglich des Zeugen Ableitner war berechtigt; vgl. BGHSt 1, 8 ff; 7, 281 ff. [BGH 29.03.1955 - 2 StR 406/54].
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 610/60
    Denn in solchem Fall darf nicht der Gegenstand der Vorhaltung, sondern nur das verwertet werden, was der Angeklagte auf den Vorhalt hin erklärt hat (BGHSt 5, 278 ff; 6, 141 ff, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]/144; 11, 159 ff).
  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 610/60
    Er war jedoch nicht unwirksam, wie dies z.B. angenommen worden ist, wenn seine Fassung vom Gericht nicht selbst festgelegt, sondern dem Kanzleipersonal überlassen wird (BGH NJW 1959, 898 Nr. 24) oder wenn bei der Beschlußfassung nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von Richtern mitwirkt (BGHSt 10, 278 ff).
  • BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53

    Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil

    Auszug aus BGH, 24.01.1961 - 1 StR 610/60
    Denn in solchem Fall darf nicht der Gegenstand der Vorhaltung, sondern nur das verwertet werden, was der Angeklagte auf den Vorhalt hin erklärt hat (BGHSt 5, 278 ff; 6, 141 ff, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]/144; 11, 159 ff).
  • BGH, 29.03.1955 - 2 StR 406/54

    Voraussetzungen der Nachholung der Vereidigung eines Zeugen und Folgen deren

  • BGH, 27.01.1959 - 1 StR 645/58

    Rechtsmittel

  • RG, 17.03.1893 - 506/93

    Inwieweit ist der Vorsitzende in der Hauptverhandlung berechtigt und

  • RG, 03.01.1919 - IV 1177/18

    Darf der Schwurgerichtsvorsitzende in der Hauptverhandlung "Tatsachen, die von

  • BGH, 12.04.1960 - 1 StR 119/60

    Rechtsmittel

  • RG, 25.01.1932 - II 345/31

    Ist bei der Verhandlung über die Ausschließung der Öffentlichkeit die formlose

  • RG, 13.03.1922 - I 1497/21

    Zum Begriff der Verhandlung im Sinn des § 175 GVG.

  • BGH, 19.01.1965 - 1 StR 463/64

    Verbot der Doppelbestrafung - Verjährungsfrist für Beihilfe zum Mord -

    Soweit in dem Eröffnungsbeschluß bei der Mitteilung der den Angeklagten zur Last gelegten Taten nicht deutlich genug ausgedrückt war, daß es sich dabei nur um die Wiedergabe eines Verdachts handelt, konnte das Schwurgericht diesen Mangel beheben, indem es klarstellte, daß das Hauptverfahren aufgrund eines hinreichenden Tatverdachts eröffnet worden sei, damit aber noch nichts darüber ausgesagt werde, ob die Angeklagten die ihnen vorgeworfenen Verfehlungen tatsächlich begangen hätten (RGSt 54, 293, 294; BGH Urteile vom 12. April 1960 - 1 StR 119/60; S. 10 - und vom 24. Januar 1961 - 1 StR 610/60; S. 3).
  • BGH, 27.11.1962 - 1 StR 381/62

    Rechtsmittel

    Die Sachlage ist also anders als in dem Fall 1 StR 610/60 (Urt. v. 24. Januar 1961; 23 KMs 1/60 StA Augsburg).
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